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Ist eine neue UDI-DI erforderlich? Entscheidungsbaum

Haken Sie Änderungen wie Name, Modell, Packungsmenge, Sterilität, Warnhinweise oder Softwareversion an; wir zeigen für jede das Ergebnis, die Begründung und die einschlägige Vorschrift. Das ist eine Vorabbewertung und ersetzt nicht Ihre Regulatory-Affairs-Verantwortlichen.

Kostenloses Werkzeug · Serialisierung
Verordnung

Was ändert sich am Produkt? (Mehrfachauswahl möglich)

Ein UDI-DI-Datenelement ändert sich

Elemente der Liste in MDR Anhang VI Teil C, 3.9.

Verpackungsebene
Produktgruppe (Basic UDI-DI)

Gleiche Zweckbestimmung, Risikoklasse und wesentliche Design- und Herstellungsmerkmale.

Software
Produktionsangaben
Änderungen außerhalb der Liste oder unklare Fälle

Wählen Sie eine oder mehrere Änderungen; das Ergebnis erscheint hier.

Dies ist eine Vorabbewertung; sie ersetzt keine rechtliche oder regulatorische Beratung. Bestätigen Sie das Ergebnis mit Ihrer Benannten Stelle oder Ihren Regulatory-Affairs-Verantwortlichen. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die aktuelle Revision von MDCG 2018-1.

Wenn Sie Ihre UDI-Stammdaten, Etikettenvorlagen und Ihren Änderungsmanagement-Prozess gemeinsam prüfen möchten, schreiben Sie uns.

Gespräch anfragen

01

So funktioniert es

  1. A

    Wählen Sie die Verordnung, der Sie unterliegen: MDR oder IVDR.

  2. B

    Haken Sie die Änderungen am Produkt oder seiner Verpackung an; nutzen Sie bei Bedarf „Sonstiges“.

  3. C

    Lesen Sie die Zusammenfassung sowie je Änderung Begründung und Grundlage; kopieren Sie die Zusammenfassung in Ihre Änderungsakte.

02

UDI-DI, UDI-PI und Basic UDI-DI: Was identifiziert was?

Eine UDI-DI identifiziert ein bestimmtes Produktmodell auf einer Verpackungsebene; im GS1-System ist sie eine GTIN. Die UDI-PI trägt produktionsspezifische Angaben: Charge, Seriennummer, Herstellungs- und Verfallsdatum, Softwarekennung. Die UDI-DI ändert sich mit Produkt und Verpackung, die UDI-PI mit jeder Produktion.

Eine Basic UDI-DI identifiziert eine Produktgruppe mit gleicher Zweckbestimmung, gleicher Risikoklasse und gleichen wesentlichen Design- und Herstellungsmerkmalen; mehrere UDI-DI können unter einer Basic UDI-DI stehen. Ändert sich eines dieser drei Merkmale, ist eine neue Basic UDI-DI erforderlich. Die Basic UDI-DI steht nicht auf dem Etikett.

03

Änderungen, die eine neue UDI-DI erfordern

MDR Anhang VI Teil C, 3.9, verlangt eine neue UDI-DI bei Änderungen, die zu einer Fehlidentifizierung des Produkts und/oder zu Unklarheit bei der Rückverfolgbarkeit führen könnten, und nennt ausdrücklich Änderungen von: Name oder Handelsname; Produktversion oder -modell; Kennzeichnung als Einmalprodukt; steriler Verpackung; Erfordernis der Sterilisation vor Gebrauch; Produktmenge je Verpackung; kritischen Warnhinweisen oder Gegenanzeigen (z. B. Latex- oder DEHP-Gehalt).

Da jede Verpackungsebene eine eigene UDI-DI hat, kann eine Änderung mehrere Ebenen betreffen, und jede Ebene wird gesondert beurteilt. Ob eine Änderung eine neue Basic UDI-DI erfordert, hängt von den drei oben genannten Merkmalen ab (Zweckbestimmung, Risikoklasse, wesentliches Design und Herstellung).

04

Software und unklare Fälle

Bei Produktsoftware unterscheidet MDR Anhang VI Teil C, 6.5, große und kleine Aktualisierungen: Große Aktualisierungen, die die Funktionalität der Software ändern, erfordern eine neue UDI-DI, kleine Korrekturen (z. B. eine Fehlerbehebung) eine neue UDI-PI. Kleine Revisionen werden durch eine herstellerspezifische Kennung bezeichnet.

Für Änderungen, die nicht in der Liste von 3.9 stehen, etwa Farbe, Sprache oder Verpackungsmaterial, sagt das Werkzeug „weitere Prüfung erforderlich“; der Umgang mit diesen Änderungen wird in den ergänzenden Erläuterungen von MDCG 2018-1 (aktuelle Revision) behandelt. Lesen Sie die Einzelheiten dort und bestätigen Sie das Ergebnis mit Ihrer Benannten Stelle oder Ihren Regulatory-Affairs-Verantwortlichen.

Häufige Fragen

Wird meine Auswahl irgendwohin gesendet?
Nein. Die Bewertung erfolgt vollständig in Code, der in Ihrem Browser läuft; Ihre Auswahl wird weder an einen Server übertragen noch gespeichert.
Ist eine neue UDI-DI erforderlich, wenn sich die Menge in der Verpackung ändert?
Ja. MDR Anhang VI Teil C, 3.9 (f), nennt die Änderung der Produktmenge je Verpackung unter den Änderungen, die eine neue UDI-DI erfordern. Wird aus einer 10er-Packung eine 12er-Packung, erhält diese Verpackungsebene eine neue UDI-DI.
Ändert sich die UDI-DI, wenn sich Chargennummer oder Verfallsdatum ändern?
Nein. Charge, Seriennummer, Herstellungs- und Verfallsdatum gehören zur UDI-PI und ändern sich mit jeder Produktion. Die UDI-DI bleibt gleich.
Ist für eine Änderung von Farbe oder Sprache eine neue UDI-DI nötig?
Diese Änderungen stehen nicht in der Liste von 3.9; das Werkzeug sagt, dass eine weitere Prüfung nötig ist. Entscheidend ist, ob sie zu einer Fehlidentifizierung oder zu Unklarheit bei der Rückverfolgbarkeit führen könnten. Ziehen Sie MDCG 2018-1 und Ihre Regulatory-Affairs-Verantwortlichen heran.
Gilt das auch für die IVDR?
Anhang VI Teil C der IVDR (2017/746) enthält entsprechende Vorschriften. Das Werkzeug wendet dieselbe Logik an, nennt aber keine Nummern; prüfen Sie Liste und Nummern im IVDR-Text.
Ist dieses Werkzeug eine Konformitätsbewertung oder Rechtsauskunft?
Nein. Es ist eine Vorabbewertung und ersetzt keine Beratung. Bestätigen Sie das Ergebnis mit Ihrer Benannten Stelle oder Ihren Regulatory-Affairs-Verantwortlichen.

Änderungsmanagement und UDI-Stammdaten: verbunden?

In unseren Serialisierungs- und Kennzeichnungsprojekten ergänzen wir den Produktänderungsprozess um den Schritt „Betrifft das die UDI-DI?“ und um eine Stammdatenprüfung; eine Änderung fällt auf, bevor sie auf dem Etikett landet.